Stellen Sie sich vor, Sie sind 12 Jahre alt und auf einen Rollstuhl angewiesen. Sie wollen mit ihren Freunden einen Spielplatz nutzen, aber kommen nur in die Nähe der Geräte. Alle Spielgeräte stehen im Sand, die Rutsche und das Klettergerüst erreichen Sie nicht, weil die Sprossen zu hoch sind.
Die Beispiele können beliebig fortgeführt werden: für sehbeeinträchtigte Menschen fehlen in den meisten Fällen taktile und optische Leitelemente, um die Geräte überhaupt finden zu können oder nicht in Schaukelzonen hineinzulaufen. Wenn sich ein Kind verletzt hat, benötigt es unter Umständen Hilfe. Sitze ich allerdings im Rollstuhl und erreiche das Kind nicht, weil die Planer*innen nicht an alle Menschen gedacht haben, besuche ich einen typischen deutschen Spielplatz gar nicht erst.
natürlich inklusiv schafft hier Abhilfe und findet Lösungen, so dass ALLE Menschen gemeinsam auf einem Spielplatz spielen können.
Die Gestaltung von Orten, an denen sich alle Menschen wohlfühlen, wird den Umgang miteinander nachhaltig verändern. Beratung, Planung und Konzeption sowie die Realisierung von inklusiven Spielplätzen stehen daher im Mittelpunkt unserer Arbeit.
Sie bekommen von uns eine individuelle und lösungsorientierte Beratung, bei Bedarf mit Beteiligungsworkshops. Unsere Planung erfolgt bedarfsorientiert und sinnvoll, damit ein reibungsloses Projektmanagement gewährleistet ist.
Inklusion auf Spielplätzen bedeutet, dass alle Kinder, unabhängig von ihren Fähigkeiten, gemeinsam spielen können, ohne dass der Spielplatz auf den ersten Blick als speziell gestaltet erkennbar ist. Solche Spielplätze fördern nicht nur die Entwicklung aller Kinder, sondern stärken auch das Gemeinschaftsgefühl und den gegenseitigen Respekt.
Die Inklusions-Matrix (iM) ist nicht für jedes Projekt die optimale Lösung. Ihre Stärke liegt in der detaillierten Analyse und tiefgreifenden Anwendung.
Mit einer Zertifizierung nach der iM bescheinigt natürlich inklusiv, dass Ihr Projekt die Inklusionsstandards der Leitlinien erfüllt.
Weitere Details erfahren Sie in einem persönlichen Gespräch.
Benötigen Sie einen qualifizierten Spielplatzprüfer? Wir führen Erstabnahmen nach der Installation, Jahreshauptuntersuchungen und operative Inspektionen durch. Unsere Prüfungen entsprechen den Standards der DIN EN 1176 und werden mit detaillierten Prüfberichten dokumentiert.
Bei „natürlich inklusiv“ verstehen wir, dass jeder Spielplatz einzigartig ist. Deshalb bieten wir keine Standardkosten für unsere Dienstleistungen an, sondern passen unsere Kostenschätzungen individuell an Ihre Bedürfnisse an. Um Ihnen eine maßgeschneiderte Kostenschätzung zu bieten, bitten wir Sie, die folgenden Fragen zu berücksichtigen:
Planen Sie den Spielplatz selbst oder benötigen Sie eine spezielle Beratung oder Fortbildung? – Dies hilft uns zu verstehen, wie viel Unterstützung Sie benötigen.
Sollen wir den Spielplatz für Sie planen? – Teilen Sie uns mit, ob Sie unsere Expertise in der Planung und Gestaltung nutzen möchten.
Übernehmen Sie das Fundraising selbst oder sollen wir Sie dabei unterstützen? – Wir können Ihnen helfen, Fördermittel zu beantragen und das Fundraising zu koordinieren.
Ihre Antworten auf diese Fragen ermöglichen es uns, eine präzise und auf Ihre spezifischen Anforderungen zugeschnittene Kostenschätzung zu erstellen. Wir sind hier, um Sie in jedem Schritt zu unterstützen und sicherzustellen, dass Ihr Spielplatzprojekt sowohl Ihren Vorstellungen als auch Ihrem Budget entspricht.
Kontaktieren Sie uns für Ihre individuelle Kostenschätzung!
Kompetent, erfahren und engagiert – das sind wir. Unsere Mission ist es, nicht aufzuhören, bevor es richtig gut ist. Wir setzen uns für ein soziales Miteinander ein, denn für uns bedeutet Inklusion, dass jeder Mensch gleichberechtigt und selbstbestimmt am Leben teilhaben kann.
Durch persönliche Erfahrungen und Erlebnisse im schulischen Umfeld unserer Kinder haben wir die Bedeutung von inklusiven Spielräumen hautnah erlebt. Diese Erkenntnisse motivieren uns, Spielplätze zu gestalten, auf denen jedes Kind unbeschwert spielen kann.
Als Sozialunternehmen arbeiten wir wirkungsorientiert. Unser Fokus liegt auf den Nachhaltigkeitszielen (SDGs), die eine bessere Zukunft gestalten. Wir überprüfen persönlich Produktionsstandorte im Hinblick auf die SDGs, bieten barrierefreie Arbeitsprozesse und Dokumente, setzen bevorzugt auf Online-Kommunikation und gewährleisten langfristige Qualität in unseren Projekten.
Geschäftsführung
Planung und Konstruktion
Spielplatzprüfungen
Freiraumplanung
Komm und sei Teil unseres Teams!
Unsere Arbeit zielt darauf ab, die Teilhabe, Toleranz, Respekt, Akzeptanz und Vielfalt in unserer Gesellschaft zu fördern. Um unsere Ziele zu erreichen, sind wir stets auf der Suche nach neuen Teammitgliedern, die unsere Leidenschaft teilen und mit ihren individuellen Fähigkeiten unser Team bereichern möchten.
Erzähl uns, warum du bei uns mitwirken möchtest – wir freuen uns auf dich.
Bei Fragen oder Anliegen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Ihre Nachricht ist uns wichtig, und wir setzen alles daran, uns so schnell wie möglich mit Ihnen in Verbindung zu setzen.
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26810 Westoverledingen
Deutschland
Wir sind ein wirkungsorientiertes Sozialunternehmen und Mitglied im SEND e.V. und dem Bündnis Recht auf Spiel.
Burkhard Küthe
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Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr/.
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Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Die folgenden Hinweise geben einen einfachen Überblick darüber, was mit Ihren personenbezogenen Daten passiert, wenn Sie diese Website besuchen. Personenbezogene Daten sind alle Daten, mit denen Sie persönlich identifiziert werden können. Ausführliche Informationen zum Thema Datenschutz entnehmen Sie unserer unter diesem Text aufgeführten Datenschutzerklärung.
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Aschauer Straße 32a
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Im Rahmen unserer Geschäftstätigkeit arbeiten wir mit verschiedenen externen Stellen zusammen. Dabei ist teilweise auch eine Übermittlung von personenbezogenen Daten an diese externen Stellen erforderlich. Wir geben personenbezogene Daten nur dann an externe Stellen weiter, wenn dies im Rahmen einer Vertragserfüllung erforderlich ist, wenn wir gesetzlich hierzu verpflichtet sind (z. B. Weitergabe von Daten an Steuerbehörden), wenn wir ein berechtigtes Interesse nach Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO an der Weitergabe haben oder wenn eine sonstige Rechtsgrundlage die Datenweitergabe erlaubt. Beim Einsatz von Auftragsverarbeitern geben wir personenbezogene Daten unserer Kunden nur auf Grundlage eines gültigen Vertrags über Auftragsverarbeitung weiter. Im Falle einer gemeinsamen Verarbeitung wird ein Vertrag über gemeinsame Verarbeitung geschlossen.
Viele Datenverarbeitungsvorgänge sind nur mit Ihrer ausdrücklichen Einwilligung möglich. Sie können eine bereits erteilte Einwilligung jederzeit widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung bleibt vom Widerruf unberührt.
WENN DIE DATENVERARBEITUNG AUF GRUNDLAGE VON ART. 6 ABS. 1 LIT. E ODER F DSGVO ERFOLGT, HABEN SIE JEDERZEIT DAS RECHT, AUS GRÜNDEN, DIE SICH AUS IHRER BESONDEREN SITUATION ERGEBEN, GEGEN DIE VERARBEITUNG IHRER PERSONENBEZOGENEN DATEN WIDERSPRUCH EINZULEGEN; DIES GILT AUCH FÜR EIN AUF DIESE BESTIMMUNGEN GESTÜTZTES PROFILING. DIE JEWEILIGE RECHTSGRUNDLAGE, AUF DENEN EINE VERARBEITUNG BERUHT, ENTNEHMEN SIE DIESER DATENSCHUTZERKLÄRUNG. WENN SIE WIDERSPRUCH EINLEGEN, WERDEN WIR IHRE BETROFFENEN PERSONENBEZOGENEN DATEN NICHT MEHR VERARBEITEN, ES SEI DENN, WIR KÖNNEN ZWINGENDE SCHUTZWÜRDIGE GRÜNDE FÜR DIE VERARBEITUNG NACHWEISEN, DIE IHRE INTERESSEN, RECHTE UND FREIHEITEN ÜBERWIEGEN ODER DIE VERARBEITUNG DIENT DER GELTENDMACHUNG, AUSÜBUNG ODER VERTEIDIGUNG VON RECHTSANSPRÜCHEN (WIDERSPRUCH NACH ART. 21 ABS. 1 DSGVO).
WERDEN IHRE PERSONENBEZOGENEN DATEN VERARBEITET, UM DIREKTWERBUNG ZU BETREIBEN, SO HABEN SIE DAS RECHT, JEDERZEIT WIDERSPRUCH GEGEN DIE VERARBEITUNG SIE BETREFFENDER PERSONENBEZOGENER DATEN ZUM ZWECKE DERARTIGER WERBUNG EINZULEGEN; DIES GILT AUCH FÜR DAS PROFILING, SOWEIT ES MIT SOLCHER DIREKTWERBUNG IN VERBINDUNG STEHT. WENN SIE WIDERSPRECHEN, WERDEN IHRE PERSONENBEZOGENEN DATEN ANSCHLIESSEND NICHT MEHR ZUM ZWECKE DER DIREKTWERBUNG VERWENDET (WIDERSPRUCH NACH ART. 21 ABS. 2 DSGVO).
Im Falle von Verstößen gegen die DSGVO steht den Betroffenen ein Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde, insbesondere in dem Mitgliedstaat ihres gewöhnlichen Aufenthalts, ihres Arbeitsplatzes oder des Orts des mutmaßlichen Verstoßes zu. Das Beschwerderecht besteht unbeschadet anderweitiger verwaltungsrechtlicher oder gerichtlicher Rechtsbehelfe.
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Sie haben im Rahmen der geltenden gesetzlichen Bestimmungen jederzeit das Recht auf unentgeltliche Auskunft über Ihre gespeicherten personenbezogenen Daten, deren Herkunft und Empfänger und den Zweck der Datenverarbeitung und ggf. ein Recht auf Berichtigung oder Löschung dieser Daten. Hierzu sowie zu weiteren Fragen zum Thema personenbezogene Daten können Sie sich jederzeit an uns wenden.
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Wir bieten Ihnen die Möglichkeit, sich bei uns zu bewerben (z. B. per E-Mail, postalisch oder via Online-Bewerberformular). Im Folgenden informieren wir Sie über Umfang, Zweck und Verwendung Ihrer im Rahmen des Bewerbungsprozesses erhobenen personenbezogenen Daten. Wir versichern, dass die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung Ihrer Daten in Übereinstimmung mit geltendem Datenschutzrecht und allen weiteren gesetzlichen Bestimmungen erfolgt und Ihre Daten streng vertraulich behandelt werden.
Wenn Sie uns eine Bewerbung zukommen lassen, verarbeiten wir Ihre damit verbundenen personenbezogenen Daten (z. B. Kontakt- und Kommunikationsdaten, Bewerbungsunterlagen, Notizen im Rahmen von Bewerbungsgesprächen etc.), soweit dies zur Entscheidung über die Begründung eines Beschäftigungsverhältnisses erforderlich ist. Rechtsgrundlage hierfür ist § 26 BDSG nach deutschem Recht (Anbahnung eines Beschäftigungsverhältnisses), Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (allgemeine Vertragsanbahnung) und – sofern Sie eine Einwilligung erteilt haben – Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO. Die Einwilligung ist jederzeit widerrufbar. Ihre personenbezogenen Daten werden innerhalb unseres Unternehmens ausschließlich an Personen weitergegeben, die an der Bearbeitung Ihrer Bewerbung beteiligt sind.
Sofern die Bewerbung erfolgreich ist, werden die von Ihnen eingereichten Daten auf Grundlage von § 26 BDSG und Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO zum Zwecke der Durchführung des Beschäftigungsverhältnisses in unseren Datenverarbeitungssystemen gespeichert.
Sofern wir Ihnen kein Stellenangebot machen können, Sie ein Stellenangebot ablehnen oder Ihre Bewerbung zurückziehen, behalten wir uns das Recht vor, die von Ihnen übermittelten Daten auf Grundlage unserer berechtigten Interessen (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO) bis zu 6 Monate ab der Beendigung des Bewerbungsverfahrens (Ablehnung oder Zurückziehung der Bewerbung) bei uns aufzubewahren. Anschließend werden die Daten gelöscht und die physischen Bewerbungsunterlagen vernichtet. Die Aufbewahrung dient insbesondere Nachweiszwecken im Falle eines Rechtsstreits. Sofern ersichtlich ist, dass die Daten nach Ablauf der 6-Monatsfrist erforderlich sein werden (z. B. aufgrund eines drohenden oder anhängigen Rechtsstreits), findet eine Löschung erst statt, wenn der Zweck für die weitergehende Aufbewahrung entfällt.
Eine längere Aufbewahrung kann außerdem stattfinden, wenn Sie eine entsprechende Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO) erteilt haben oder wenn gesetzliche Aufbewahrungspflichten der Löschung entgegenstehen.
Die folgenden AGB gelten für sämtliche Leistungen, die das gemeinwohlorientierte Planungsbüro Burkhard Küthe, natürlich-inklusiv (im Folgenden „Auftragnehmer“) erbringt, sofern nicht im Einzelfall ausdrücklich etwas Abweichendes vereinbart wurde.
Der Auftragnehmer bietet Planungsleistungen für inklusive Spielplätze an und legt besonderen Wert auf Service und Nachhaltigkeit. Hierbei wird besonders auf die Barrierefreiheit und die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen geachtet. Der genaue Umfang der Leistungen wird im Einzelfall zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer vereinbart.
Der Auftragnehmer erbringt Dienstleistungen im Bereich der Fördermittelakquise. Der Auftraggeber beauftragt den Auftragnehmer, Fördermittel für ein bestimmtes Projekt oder Vorhaben zu akquirieren.
Die Vergütung richtet sich nach der vereinbarten Leistung und wird vor oder nach Abschluss der jeweiligen Leistung abgerechnet. Der Auftragnehmer behält sich vor, angemessene Vorschüsse zu verlangen.
Die Vergütung wird fällig, nach Rechnungsstellung der erfolgten Teilleistung oder Leistung.
Stellt der Auftragnehmer im Falle einer erfolgreichen Förderung eine prozentuale Beteiligung in Rechnung, so wird der Rechnungsbetrag nach schriftlicher Bewilligung des Förderantrages zur Zahlung fällig. Die Fälligkeit der Zahlung tritt unabhängig von der tatsächlichen Umsetzung des Projekts ein. Dies gilt auch, wenn das Projekt nicht umgesetzt wird oder werden kann, beispielsweise aufgrund einer Rücknahme des Auftrags durch den Auftraggeber oder der Nichtbewilligung eines oder mehrerer erforderlicher Förderanträge, die eine Umsetzung des Projekts verhindern.
Im Falle eines Vertragsbruchs oder vorzeitiger Maßnahmenbeginn des Auftraggebers, die den vereinbarten Leistungsumfang beeinträchtigen oder verändern, ist der Auftraggeber verpflichtet, dem Auftragnehmer sämtliche entstandenen Kosten zu erstatten. Die Vergütung für die bereits erbrachten Leistungen bleibt hiervon unberührt.
Beantragt der Auftraggeber selbst Förder- / Stiftungsgelder oder Spenden und kommt der Hinweis auf den Namen der fördernden Institution vom Auftragnehmer, so erhält der Auftragnehmer für jeden erfolgreichen Hinweis 3% der bewilligten Summe.
Die Rechnungsstellung erfolgt zum Zeitpunkt der Halbzeit des Leistungserbringungszeitraums. Die Vergütung ist nach der Rechnungsstellung fällig und zahlbar sofort ohne Abzug. Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verlangen. Wir behalten uns außerdem vor, im Falle von Zahlungsverzögerungen die Erbringung weiterer Leistungen auszusetzen.
Der Auftragnehmer haftet im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle im Rahmen des Auftrags bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben, es sei denn, der Auftraggeber hat hierzu ausdrücklich seine Zustimmung erteilt oder der Auftragnehmer ist gesetzlich zur Weitergabe verpflichtet.
Sämtliche Urheberrechte an den von dem Auftragnehmer erstellten Planungsleistungen verbleiben beim Auftragnehmer. Eine Weitergabe an oder Verwendung durch Dritte, auch innerhalb einer Institution/Konzern des Auftraggebers, bedarf der ausdrücklichen Zustimmung des Auftragnehmers.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die Bestimmungen des Datenschutzes einzuhalten und personenbezogene Daten nur im Rahmen der Vertragsdurchführung zu verarbeiten.
Der Vertrag wird für die im Angebot vereinbarte Laufzeit geschlossen. Eine Kündigung ist nur aus wichtigem Grund möglich. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn eine Partei ihre vertraglichen Pflichten schwerwiegend verletzt.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Auftragnehmers. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
Ein umfassender Leitfaden mit Allem, was Sie für die Planung eines inklusiven und attraktiven Spielplatzes benötigen.
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