Skip to content

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

§ 1 Geltungsbereich

Die folgenden AGB gelten für sämtliche Leistungen, die das wirkungsorientierte Beratungs- & Planungsbüro Burkhard Küthe, natürlich-inklusiv (im Folgenden „Auftragnehmer“) erbringt, sofern nicht im Einzelfall ausdrücklich etwas Abweichendes vereinbart wurde.

§ 2 Leistungen
§ 2.1 Planungsleistungen

Der Auftragnehmer bietet Beratungs- und Planungsleistungen für barrierefreie und

inklusive Spielplätze an und legt besonderen Wert auf Service, Nachhaltigkeit, Wirkung und Spielwert. Hierbei wird besonders auf die Barrierefreiheit und die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen geachtet. Der genaue Umfang der Leistungen wird im Einzelfall zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer vereinbart.

§ 2.2 Fördermittelakquise

Der Auftragnehmer erbringt Dienstleistungen im Bereich der Fördermittelakquise. Der Auftraggeber beauftragt den Auftragnehmer, Fördermittel, Stiftungsgelder und / oder Spenden für ein bestimmtes Projekt oder Vorhaben zu akquirieren.

§ 3 Jahreshauptuntersuchung für Spielplätze
§ 3.1 Leistungsumfang

Der Auftragnehmer bietet Jahreshauptuntersuchungen für Spielplätze an. Diese Untersuchungen umfassen eine gründliche Inspektion aller Spielgeräte und -flächen gemäß den geltenden Sicherheitsnormen und -vorschriften.

§ 3.2 Durchführung

Die Jahreshauptuntersuchung wird von qualifiziertem Personal des Auftragnehmers durchgeführt. Sie beinhaltet eine detaillierte Prüfung der Standsicherheit, des Verschleißzustands und der allgemeinen Sicherheit aller Spielplatzkomponenten.

§ 3.3 Dokumentation und Bericht

Nach Abschluss der Untersuchung erstellt der Auftragnehmer einen umfassenden Bericht, der alle Ergebnisse, festgestellten Mängel und Empfehlungen für notwendige Reparaturen oder Wartungsarbeiten enthält.

§ 3.4 Haftung

Der Auftragnehmer haftet für die ordnungsgemäße Durchführung der Jahreshauptuntersuchung im Rahmen der in § 5 festgelegten Haftungsbestimmungen. Die Verantwortung für die Umsetzung der empfohlenen Maßnahmen liegt beim Auftraggeber.

§ 3.5 Vergütung

Die Vergütung für die Jahreshauptuntersuchung richtet sich nach dem Umfang und der Komplexität des zu untersuchenden Spielplatzes. Die genauen Konditionen werden im Einzelfall vereinbart und sind Bestandteil des Angebots.

§ 4 Vergütung

§ 4.1 Vergütung von Planungsleistungen

Die Vergütung richtet sich nach der vereinbarten Leistung und wird vor oder nach Abschluss der jeweiligen Leistung abgerechnet. Der Auftragnehmer behält sich vor, angemessene Vorschüsse zu verlangen. Die Vergütung wird sofort nach Rechnungsstellung fällig.

§ 4.2 Vergütung für Fördermittelakquise

Für seine Leistungen erhält der Auftragnehmer eine Vergütung, die sich nach dem vereinbarten Leistungsumfang und dem Zeitaufwand richtet. Die genaue Höhe der Vergütung wird im Angebot des Auftragnehmers festgelegt. Stellt der Auftragnehmer im Falle einer erfolgreichen Förderung eine prozentuale Beteiligung in Rechnung, so wird der Rechnungsbetrag nach schriftlicher Bewilligung des Förderantrages zur Zahlung fällig. Die Fälligkeit der Zahlung tritt unabhängig von der tatsächlichen Umsetzung des Projekts ein. Dies gilt auch, wenn das Projekt nicht umgesetzt wird oder werden kann, beispielsweise aufgrund einer Rücknahme des Auftrags durch den Auftraggeber oder der Nichtbewilligung eines oder mehrerer erforderlicher Förderanträge, die eine Umsetzung des Projekts verhindern.

§ 4.3 Vertragsbruch
§ 4.3.1 Vertragsbruch durch den Auftraggeber

Im Falle eines Vertragsbruchs seitens des Auftraggebers, wie beispielsweise dem Nichteinhalten von Fristen, dem Abschluss von Nebenabreden ohne Zustimmung des Auftragnehmers oder dem vorzeitigen Beginn von Maßnahmen, der den vereinbarten Leistungsumfang beeinträchtigt oder verändert, ist der Auftraggeber verpflichtet, dem Auftragnehmer sämtliche entstandenen Kosten zu erstatten.

§ 4.3.2 Erstattungspflicht

Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dem Auftragnehmer alle tatsächlichen Kosten zu ersetzen, die aufgrund des Vertragsbruchs entstanden sind. Diese Kosten umfassen jedoch nicht ausschließlich direkte und indirekte Ausgaben, die zur Wiederherstellung des ursprünglichen Leistungsumfangs erforderlich sind.

§ 4.3.3 Unberührtheit der Vergütung

Die Verpflichtung zur Erstattung sämtlicher entstandener Kosten entbindet den Auftraggeber nicht von der Verpflichtung zur Zahlung der vereinbarten Vergütung für die bereits erbrachten Leistungen. Die Vergütung für die erbrachten Leistungen bleibt hiervon unberührt und ist unabhängig von den Kosten, die aufgrund des Vertragsbruchs entstanden sind.

§ 5 Zahlungsbedingungen

Die Rechnungsstellung erfolgt zum Zeitpunkt der Halbzeit des Leistungserbringungszeitraums. Die Vergütung ist nach der Rechnungsstellung fällig und sofort ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verlangen. Wir behalten uns außerdem vor, im Falle von Zahlungsverzögerungen die Erbringung weiterer Leistungen auszusetzen.

§ 6 Haftung

Der Auftragnehmer haftet im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

§ 7 Geheimhaltung

Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle im Rahmen des Auftrags bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben, es sei denn, der Auftraggeber hat hierzu ausdrücklich seine Zustimmung erteilt oder der Auftragnehmer ist gesetzlich zur Weitergabe verpflichtet.

§ 8 Urheberrecht

Sämtliche Urheberrechte an den von dem Auftragnehmer erstellten Planungsleistungen verbleiben beim Auftragnehmer. Eine Weitergabe an oder Verwendung durch Dritte, auch innerhalb einer Institution/Konzern des Auftraggebers, bedarf der ausdrücklichen Zustimmung des Auftragnehmers.

§ 9 Datenschutz

Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die Bestimmungen des Datenschutzes einzuhalten und personenbezogene Daten nur im Rahmen der Vertragsdurchführung zu verarbeiten.

§ 10 Vertragsdauer und Kündigung

Die Vertragslaufzeit erstreckt sich über den Zeitraum des im Angebot spezifizierten Projekts. Der Vertrag kann vorzeitig durch schriftliche Einigung beider Vertragsparteien oder aus wichtigem Grund gekündigt werden. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn eine Partei ihre vertraglichen Pflichten schwerwiegend verletzt. Als weitere Bedingung für das Vorliegen eines wichtigen Grundes gilt, dass die Projektlaufzeit länger als 1,5 Jahre dauert. Ein wichtiger Grund kann beispielsweise vorliegen bei erheblicher Verzögerung, unzureichender Leistungsqualität oder wesentlichen Änderungen der Rahmenbedingungen, die die ordnungsgemäße Vertragserfüllung erheblich beeinträchtigen.

§ 11 Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Auftragnehmers. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

Der Vertragspartner bestätigt hiermit, dass er die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelesen, verstanden und akzeptiert hat.

AGB Stand 02.09.2024

Cookies und Datenschutz

Unsere Seite verwendet nur technisch notwendige Cookies. Diese dienen nicht dem Tracking und wir sammeln damit keine Daten. Weitere Informationen zum Thema Datenschutz auf unsere Website finden Sie hier.