Barrierefreiheit bedeutet, dass ein Gebäude, ein öffentlicher Raum, ein digitales Angebot oder ein Produkt für alle Menschen – unabhängig von körperlichen oder kognitiven Einschränkungen – ohne zusätzliche Hilfe nutzbar ist. Die gesetzliche Grundlage bildet in Deutschland das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) sowie die DIN 18040, die Anforderungen an barrierefreie Gebäude und Außenräume definiert. Barrierefreiheit umfasst u. a.:
- Stufenlose Zugänglichkeit (z. B. Rampen, Aufzüge, breite Türen)
- Klare Orientierungsmöglichkeiten (z. B. taktile Leitsysteme, visuelle und akustische Hinweise)
- Bedienbarkeit für Menschen mit motorischen Einschränkungen (z. B. unterfahrbare Tische, abgesenkte Schalter)
- Nutzung ohne sensorische Einschränkungen (z. B. Untertitel für Hörgeschädigte, kontrastreiche Gestaltung)
Barrierefreiheit ist die Voraussetzung für Inklusion und die Grundlage für echte Teilhabe.
Ein barrierefreier Spielplatz ist so gestaltet, dass ihn alle Menschen uneingeschränkt nutzen können – unabhängig von körperlichen oder geistigen Einschränkungen, Alter oder anderen individuellen Merkmalen. Dazu gehören breite Wege, stufenlose Zugänge und gut erreichbare Spielgeräte, die es beispielsweise Rollstuhlfahrern oder Menschen mit Seh- oder Hörbeeinträchtigungen ermöglichen, selbstbestimmt teilzunehmen.
Barrieren sind nicht nur ein Problem für einige wenige – sie betreffen uns alle. Denn jeder kann in eine Situation kommen, in der er oder sie auf eine barrierefreie Umgebung angewiesen ist, sei es durch einen Unfall, eine vorübergehende Krankheit, Schwangerschaft oder schlicht durch das Älterwerden.