„Behindertengerecht“ bedeutet, dass zum Beispiel ein Spielgerät speziell an die Bedürfnisse von Menschen mit bestimmten Einschränkungen angepasst ist. Dazu gehören beispielsweise besondere Schaukeln für Personen im Rollstuhl. Allerdings sind diese speziellen Angebote im öffentlichen Raum installiert, stigmatisierend und eher ein Beispiel für Exklusion.