Pflanzen auf Spielplätzen: Was die DIN 18034 heute wirklich fordert

Welche Pflanzen dürfen auf einem Spielplatz stehen? Müssen giftige Pflanzen grundsätzlich entfernt werden? Und wie lässt sich Sicherheit mit naturnaher Gestaltung verbinden? Die DIN 18034 verfolgt heute einen differenzierteren Ansatz als früher. Entscheidend ist nicht allein die Pflanze, sondern die konkrete Gefährdung und ihre Verwendung im Spielraum.

Inhalt kurz und knapp

Warum auf Spielplätzen nicht nur essbare Pflanzen wachsen sollten

„Giftpflanzen haben auf Spielplätzen nichts verloren.“

Kaum ein Satz scheint selbstverständlicher zu sein. Schließlich sollen Kinder geschützt werden. Über Jahrzehnte wurden deshalb bestimmte Pflanzen aus Kindergärten, Schulen und Spielplätzen verbannt. Doch genau dieser Grundsatz wurde in den letzten Jahren grundlegend überdacht.
Der Grund überrascht: Neue Erkenntnisse über das tatsächliche Unfallgeschehen führten zum Umdenken.
Heute geht es nicht mehr darum, möglichst viele Pflanzen auszuschließen. Es geht darum, Kindern den sicheren Umgang mit der Natur beizubringen.

Die alte Sicht: Sicherheit durch Verbote

Lange Zeit galt in der DIN 18034 eine klare Vorgabe. Im Bereich von Spielplätzen durften mehrere als „Giftpflanzen“ eingestufte Gehölze nicht gepflanzt werden. Dazu gehörten unter anderem

  • Gewöhnliches Pfaffenhütchen (Euonymus europaea)
  • Seidelbast (Daphne mezereum)
  • Stechpalme (Ilex aquifolium)
  • Goldregen (Laburnum anagyroides)


Später kamen aufgrund besonderer Gefährdungen noch Herkulesstaude, auch genannt Riesenbärenklau (lat. Heracleum mantegazzianum) und das beifußblättrige Traubenkraut (lat. Ambrosia artemisiifolia) hinzu.

Die Idee dahinter war nachvollziehbar: Wo Kinder spielen, sollten potenziell gefährliche Pflanzen möglichst gar nicht erst vorkommen.


Doch in der Praxis stellte sich eine entscheidende Frage:

Gab es überhaupt die schweren Unfälle, die diese Verbote rechtfertigten?

Was sagt die DIN 18034 heute zu Pflanzen auf Spielplätzen?

Bei der Überarbeitung der DIN im Jahr 2020 wurden nicht nur Pflanzenlisten überprüft. Man betrachtete auch das tatsächliche Unfallgeschehen.

Das Ergebnis ist bemerkenswert.

Die neue Erläuterung stellt ausdrücklich fest, dass Kinder durch den unbeabsichtigten Verzehr von Pflanzen nicht schwer zu Schaden kommen. Aus diesem Grund wurde sogar der Begriff „Giftpflanzen“ aus der Norm gestrichen und durch den neutralen Begriff „Pflanzenverwendung“ ersetzt.

Statt einer Liste verbotener Pflanzen lautet die entscheidende Aussage heute sinngemäß:

„Pflanzen sollten so verwendet werden, dass durch Verzehr oder direkten Kontakt keine erheblichen Gefährdungen entstehen.“

Der Blick richtet sich also nicht mehr nur auf die Pflanze allein, sondern auf die gesamte Gestaltung eines Spielraums.
Das ist weit mehr als eine sprachliche Änderung. Es ist ein grundlegender Perspektivwechsel.

Selbst ein Fall, der zunächst dramatisch wirkte, endete glimpflich.

Die Geschichte mit den Lorbeerbeeren

Unser Freund Felix aus Worpswede berichtete von einer Familienfeier, bei der ein krabbelndes Baby unbemerkt mehrere Kirschlorbeerfrüchte vom Boden schluckte. Als es bemerkt wurde, war der Schreck groß. Das Kind wurde aufmerksam beobachtet – doch außer einigen unverdauten Beeren am nächsten Tag blieb der Vorfall folgenlos. Solche Einzelfälle ersetzen selbstverständlich keine medizinischen Erkenntnisse und sollen keinesfalls zum Leichtsinn verleiten. Sie verdeutlichen jedoch, dass zwischen der theoretischen Giftigkeit einer Pflanze und tatsächlich schweren Vergiftungen oft ein erheblicher Unterschied besteht.

Giftig ist nicht gleich gefährlich: Wann sind Pflanzen auf Spielplätzen gefährlich?

Fast jede Pflanze enthält Stoffe, die – abhängig von Dosis, Pflanzenteil oder Zubereitung – gesundheitliche Beschwerden verursachen können. Das gilt nicht nur für klassische „Giftpflanzen“, sondern auch für viele alltägliche Nutz- und Gartenpflanzen wie Kartoffeln, Bohnen, Rhabarber oder Holunder.

Entscheidend ist daher nicht allein, ob eine Pflanze giftige Inhaltsstoffe besitzt, sondern wie stark sie wirkt, welcher Pflanzenteil aufgenommen wird, in welcher Menge und in welcher Nutzungssituation dies geschieht. Genau deshalb bewertet die heutige DIN nicht mehr pauschal einzelne Pflanzenarten, sondern die konkrete Gefährdung.

Ein schönes Beispiel ist die Vogelbeere. Immer wieder wird sie als „giftig“ bezeichnet. Wer jedoch schon einmal versucht hat, die rohen Früchte zu essen, weiß: Sie schmecken ausgesprochen bitter und herb. Schon der Geschmack sorgt meist dafür, dass man sie schnell wieder ausspuckt oder gar nicht erst größere Mengen verzehrt. Viele vermeintlich gefährliche Pflanzen besitzen also ganz natürliche Schutzmechanismen.

Sicherheit entsteht nicht durch eine sterile Umgebung

Schon lange vor der DIN-Änderung wurde diese Entwicklung von Fachleuten diskutiert.

In einer Informationsschrift der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) werden zwei gegensätzliche Positionen beschrieben.

Die eine fordert, sämtliche Pflanzen mit giftigen Inhaltsstoffen aus dem Umfeld von Kindern zu entfernen.

Die andere plädiert dafür, Kinder an den verantwortungsvollen Umgang mit Pflanzen heranzuführen. Gerade Naturfachleute argumentierten damals bereits, dass ökologische und pädagogische Ziele nicht durch pauschale Verbote ersetzt werden sollten. Deshalb empfahlen sie, lediglich wenige besonders auffällige Arten unmittelbar auf Spielplätzen zu vermeiden und stattdessen Wissen über Pflanzen zu vermitteln.

Rückblickend wirkt diese Diskussion erstaunlich modern.

Denn genau dieser Gedanke findet sich heute in der überarbeiteten DIN wieder.

Was wir eigentlich verloren haben: Naturwissen und Naturkompetenz

Vielleicht liegt das eigentliche Problem gar nicht bei den Pflanzen.

Vielleicht liegt es daran, dass wir den Umgang mit ihnen verlernt haben.

Noch vor wenigen Generationen gehörte Pflanzenwissen selbstverständlich zum Alltag.

Kinder wussten,

  • welche Beeren essbar sind,
  • welche Pflanzen brennen,
  • welche Heilwirkungen Kräuter besitzen,
  • welche Früchte man besser hängen lässt.


Heute erkennen viele Kinder kaum noch Löwenzahn, Holunder oder Weißdorn. Dabei erzählen Pflanzen Geschichten. Sie liefern Nahrung. Sie werden zu Heilmitteln verarbeitet. Aus ihnen entstehen Farben, Fasern, Spielzeug und Flechtwerk wie z.B. die neue Ulmer Brücke aus Flachs, die sogar Autos trägt: Smart Circular Bridge am Lautenberg.

Pflanzen ernähren Menschen und Tiere gleichermaßen.

Wer Pflanzen nur noch in „essbar“ oder „giftig“ einteilt, verliert einen großen Teil dieses Wissens.

Die Generation der „Nichtgestorbenen“

Wer heute über fünfzig Jahre alt ist, erinnert sich vermutlich noch an Spielplätze, Schulhöfe oder Parks mit Goldregen, Stechpalmen, Eiben oder Pfaffenhütchen.

Damals standen diese Pflanzen vielerorts ganz selbstverständlich zwischen Sandkästen und Klettergerüsten. Natürlich gab es Warnungen. Natürlich wusste man, dass manche Früchte nicht gegessen und besser auch nicht angefasst werden sollten.

Aber genau dieses Wissen gehörte zur Erziehung.

Man lernte:

Nicht alles, was schön aussieht oder rot leuchtet, gehört in den Mund.

Vielleicht könnte man diese Generation augenzwinkernd die „Nichtgestorbenen“ nennen. Nicht, weil Pflanzen ungefährlich wären. Sondern weil Kinder gelernt haben, ihnen mit Obacht und sogar Respekt zu begegnen.

Warum naturnahe Spielplätze Pflanzen brauchen

Viele Außenanlagen bestehen heute aus Fallschutz, Rasenflächen und wenigen robusten Standardgehölzen.

Dabei zeigen zahlreiche Veröffentlichungen aus Landschaftsarchitektur, Umweltbildung und Unfallversicherung seit Jahren in dieselbe Richtung:

Naturnahe Außenräume fördern

  • Bewegung,
  • Kreativität,
  • Wahrnehmung,
  • Artenvielfalt,
  • Umweltbildung
  • und das Wohlbefinden.


Die DGUV beschreibt naturnahe Spielräume ausdrücklich als Orte, an denen Kinder Pflanzen, Tiere, Wasser, Erde und andere Naturelemente unmittelbar erleben und dadurch ihre motorischen und sinnlichen Fähigkeiten entwickeln können.

Auch die Hamburger Naturnahen Baustandards verfolgen genau dieses Ziel. Dort wird Naturnähe nicht nur als ökologische Bauweise verstanden. Sie soll Kindern Natur wieder näherbringen, Lebensräume schaffen und gleichzeitig Klimaresilienz und Biodiversität fördern. Durch standortgerechte und heimische Pflanzen entstehen Lebensräume für Tiere und vielfältige Naturerfahrungen für Menschen.

Naturnahe Gestaltung bedeutet deshalb weit mehr als das Pflanzen einiger Wildblumen.

Sie schafft funktionierende und resiliente Lebensräume.

Welche Pflanzen eignen sich für naturnahe Spielplätze?

Ein weiterer Wandel zeigt sich bei der Pflanzenauswahl.

Lange dominierten pflegeleichte, immergrüne Gehölze wie Kirschlorbeer viele Freiräume.

Heute wissen wir, dass zahlreiche heimische Gehölze für unsere Tierwelt wesentlich wertvoller sind.

  • Schlehe (Prunus spinosa)
  • Weißdorn (Crataegus monogyna)
  • Hasel (Corylus avellana)
  • Holunder (Sambucus nigra)
  • Wildrosen (Hundsrose – Rosa canina)
  • Pfaffenhütchen (Euonymus europaea)


Sie alle bieten Nahrung, Blüten, Früchte, Wurzeln oder Lebensräume für unzählige Insekten und Vögel.

Deshalb setzen immer mehr Städte und Gemeinden auf standortgerechte, heimische Pflanzen.

Auch in der Schweiz wird diese Entwicklung sichtbar. Dort wird der invasive Kirschlorbeer inzwischen zunehmend aus öffentlichen Pflanzungen verdrängt und sein Verkauf schrittweise eingeschränkt. Stattdessen rücken heimische Gehölze stärker in den Fokus.

Nicht jede Pflanze muss essbar sein

Natürlich gibt es Situationen, in denen eine besonders sorgfältige Pflanzenauswahl erforderlich ist. Das gilt beispielsweise für Kleinkinderbereiche, Förderschulen oder Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen, wenn aufgrund der jeweiligen Nutzergruppe oder personeller Rahmenbedingungen eine engmaschige Begleitung nicht jederzeit möglich ist. Hier kann es sinnvoll sein, Pflanzen mit attraktiven giftigen Früchten oder stark wirksamen Inhaltsstoffen nicht unmittelbar in stark frequentierten Bereichen zu verwenden, sondern beispielsweise in der zweiten oder dritten Pflanzreihe oder in weniger zugänglichen Bereichen. Auch dies entspricht dem heutigen Planungsansatz: Nicht die Pflanze an sich entscheidet, sondern ihr Standort und die konkrete Nutzung des Außenraums.

Stark phototoxische Arten wie der Riesen-Bärenklau bleiben zu Recht ausgeschlossen.

Doch daraus folgt nicht, dass Außenräume ausschließlich aus essbaren Pflanzen bestehen sollten.

Eine vielfältige Landschaft lebt gerade von unterschiedlichen Pflanzen mit unterschiedlichen Eigenschaften. Dornen gehören dazu. Brennnesseln. Duftende Kräuter ebenso. Und auch Pflanzen, deren Früchte man besser nicht isst.

Kinder lernen nicht durch eine gefilterte Welt. Sie lernen durch Begegnung, Erklärungen und Erfahrungen.

Fazit: Naturkompetenz statt pauschaler Pflanzenverbote

Die Änderung der DIN 18034 markiert einen bemerkenswerten Wandel.

Nicht das pauschale Entfernen möglichst vieler Pflanzen steht heute im Mittelpunkt, sondern die Frage, wie wir sichere, vielfältige und naturnahe Lebensräume schaffen können.

Vielleicht ist genau das die wichtigste Erkenntnis:

Natur wird nicht dadurch sicher, dass wir sie entfernen.

Natur wird dadurch sicher, dass wir lernen, mit ihr umzugehen.

Und genau deshalb sollten Spielplätze und Schulhöfe nicht nur Orte zum Spielen sein.

Sie sollten Orte sein, an denen Kinder die Natur wieder kennenlernen – mit all ihrer Schönheit, ihrer Vielfalt und auch mit dem Respekt, den sie verdient.

Quellen und Hinweise:

Normen:

DIN 18034:2020-10
Spielplätze und Freiräume zum Spielen – Anforderungen für Planung, Bau und Betrieb.
Beuth Verlag, Berlin.

Hinweis: In der überarbeiteten Fassung wurde der Begriff „Giftpflanzen“ durch „Pflanzenverwendung“ ersetzt. Maßgeblich ist heute die Vermeidung erheblicher Gefährdungen statt einer pauschalen Verbotsliste.

 

Fachliteratur:

Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) (2006)
DGUV Information 202-023 – Giftpflanzen. Beschauen, nicht kauen!
Berlin.

Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) (2006)
DGUV Information 202-019 – Naturnahe Spielräume.
Berlin.

Brehm, Susanne; Winkler, Kirsten (2024)
Naturnahe Baustandards – Praxishandbuch für Spiel- und Freiräume in Hamburg.
Herausgegeben von:

  • Elbkinder Vereinigung Hamburger Kitas gGmbH
  • SBH | Schulbau Hamburg
  • NaturGarten e. V.


Bingo-Umweltstiftung Niedersachsen
(2021)

Gärten in Niedersachsen – lebendig, bunt und pflegeleicht.

Land Oberösterreich / Akademie für Umwelt und Natur (2010)
Kumpfmüller, Markus: Wege zur Natur im Schulgarten.

 

Weiterführende Informationen

NaturGarten e. V.
www.naturgarten.org

Bundesamt für Naturschutz (BfN)
Informationen zu heimischen Pflanzen, Biodiversität und naturnaher Gestaltung.

Info Flora (Schweiz)
Informationen zu invasiven Neophyten sowie Empfehlungen zum Verzicht auf Kirschlorbeer.

 

Bilder:

Riesen Bärenklau: Ilya Rudenko
Riesen Bärenklau: Dietmar Rabich
Ambrosia: Wilhelm Zimmerling PAR
Ambrosia: Wilhelm Zimmerling PAR

 

Hinweis:

Dieser Beitrag ersetzt keine Planung nach den geltenden Normen. Bei der Gestaltung von Spielplätzen und Schulhöfen sind stets die jeweils gültigen DIN-Normen, die landesrechtlichen Vorgaben sowie die Anforderungen des jeweiligen Trägers zu berücksichtigen.

 

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